Für viele Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Brandschutzbeauftragte ist das Thema Feuerfeste Unterlage bei Elektrogeräten eine schwierige Thematik, die einem schon einmal den Schlaf rauben kann. Wer schon einmal den Brand eines Elektrogerätes gesehen hat, weiß, welch schlimmer Schaden resultieren kann.
Eine häufige Frage ist, wo eigentlich die Pflicht zum Einsatz einer feuerfesten Unterlage für Elektrogeräte definiert ist:
- Vermutlich wird dieser Teil nach einer sachgerechten Ermittlung der Gefährdung im Teil B ihrer Brandschutzordung klar geregelt sein.
- Klare Aussagen finden Sie auch im VDS Merkblatt „Verhütung von Bränden“ (siehe 2.4).
- Auch in der BGI 562 Brandschutz finden Sie auf Seite 8 einen Hinweis auf die feuerfeste Unterlage.
- In §8 der VVB (Verorordnung zur Verhütung von Bränden) ist ebenfalls die Forderung nach feuerfesten Unterlagen zu finden.
- Auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat entsprechende Forderungen klar definiert. (http://www.gdv.de/Downloads/Themen/Elektr_Ger_Anlagen.pdf ): „Deshalb ortsveränderliche Elektrogeräte stets auf eine feuerfeste Unterlage und in ausreichendem Abstand von brennbaren Gegenständen stellen bzw. benutzen.“
Fazit: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Sorgen Sie für eine Feuerfeste Unterlage für Ihre Elektrogeräte.
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